Die Anliegen im Vereinsrecht kreisen oft um die Satzungsgestaltung und die Auslegung der Vereinssatzung oder um steuerrechtliche Fragestellungen insbesondere auch zur Gemeinnützigkeit des Vereins.
Bei der Satzungsgestaltung stehen Fragen zur Vertretung durch den Vereinsvorstand und die Befugnisse des Vorstandes in Zentrum des Interesses, als auch Fragen zu den Rechten der Vereinsmitglieder und der Ordnungsgemäßheit von Beschlussfassungen des Vorstands oder Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung.
Auch im registergerichtlichen Verfahren, beispielsweise bei der Vereinsgründung oder bei Änderungen im Vorstand, werden sie von mir im Vereinsrecht beraten.
Als Fachanwältin für Steuerrecht erhalten Sie von mir außerdem Hilfestellung bei Fragen zur Gemeinnützigkeit des Vereins, Hilfe bei der Gliederung des Kassenberichtes des Vereines, Erstellung des Jahresabschlusses, ordnungsgemäße Bildung von Rücklagen und natürlich auch bei der Steuererklärung des Vereins selbst.
Als Rechtsanwältin bin ich selbst seit vielen Jahren in verschiedenen Vereinen im Vorstand tätig, habe bereits zwei Vereine gegründet und halte auch regelmäßig Vorträge zum Vereinsrecht, insofern ergänzt mein großes praktische Wissen im Vereinsrecht die Beratungskompetenz für Sie.